Liebe Mitglieder,

zum 01.09.2020 ist erneut eine Neufassung des Waffenrechts in Kraft getreten.

Darin wurde unter anderem die Bedürfnisprüfung für den Fortbestandes des Bedürfnisses zum Besitz von Sportwaffen neu geregelt:

Auszug von der Homepage des WSV (https://www.wsv1850.de/waffenrecht/aktuelles/erneute-beduerfnispruefung):

"Seit 01.09. 2020 gilt nun:

§4 Absatz 4

Die zuständige Behörde hat das Fortbestehen des Bedürfnisses bei Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis alle fünf Jahre zu überprüfen.

Ab sofort wird das Bedürfnis des Sportschützen unterteilt in:

  • Bedürfnis zum Erwerb von Schusswaffen
  • Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen

 

§14 Absatz 3 – Erwerb, wie bisher auch

 

§14 Absatz 4 – Besitz

Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe

  • Mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben hat oder
  • Mindestens sechs Mal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat.
  • Besitzt das Mitglied sowohl Lang- als auch Kurzwaffen, so ist der Nachweis nach Satz 1 für Waffen beider Kategorien zu erbringen.
  • Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfung nach §4 Absatz 4 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen."

Ein passendes Formular findet ihr anbei als Word oder unter Downloads auch als PDF.

 

Einen Überblick über die weiteren Änderungen findet Ihr auf dieser Seite:

https://www.all4shooters.com/de/shooting/waffenkultur/waffenrecht-das-hat-sich-seit-1-9-2020-geaendert-hier-erhalten-sie-den-ueberblick-zum-aktuellen-waffengesetz/

Bitte macht Euch mit den Änderungen vertraut und bewertet für Euch welche Themen Euch betreffen.

Viele Grüße und bleibt gesund!

 

Andreas

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