Meist gelesen |
HomeÄnderungen im Waffengesetz zum 01.09.2020
Liebe Mitglieder, zum 01.09.2020 ist erneut eine Neufassung des Waffenrechts in Kraft getreten. Darin wurde unter anderem die Bedürfnisprüfung für den Fortbestandes des Bedürfnisses zum Besitz von Sportwaffen neu geregelt: Auszug von der Homepage des WSV (https://www.wsv1850.de/waffenrecht/aktuelles/erneute-beduerfnispruefung): "Seit 01.09. 2020 gilt nun: §4 Absatz 4 Die zuständige Behörde hat das Fortbestehen des Bedürfnisses bei Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis alle fünf Jahre zu überprüfen. Ab sofort wird das Bedürfnis des Sportschützen unterteilt in:
§14 Absatz 3 – Erwerb, wie bisher auch
§14 Absatz 4 – Besitz Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe
Ein passendes Formular findet ihr anbei als Word oder unter Downloads auch als PDF.
Einen Überblick über die weiteren Änderungen findet Ihr auf dieser Seite: Bitte macht Euch mit den Änderungen vertraut und bewertet für Euch welche Themen Euch betreffen. Viele Grüße und bleibt gesund!
Andreas Wir trauern ...
Der Schützenverein Hemmingen trauert um sein Mitglied, Alfred Kirchner. |